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Die zehn
Anforderungen an das Finanzgebaren des Staates
und die Suche nach
dem erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die 10 Gebote
Die zehn Anforderungen an das Finanzgebaren des
Staates
Alles ist wie
immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These,
formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.
1. Die Politiker haben
dafür zu sorgen, dass der Staat mit seinen Einnahmen auskommt.
(Die Ausgaben des Staates dürfen nicht
höher sein als seine Einnahmen.)
2. Die Politiker haben dafür zu
sorgen, dass mit den laufenden Einnahmen auch alle laufenden Ausgaben gedeckt
werden können.
(Alle
laufende Ausgaben müssen durch laufende Einnahmen gedeckt sein.)
3. Die Politiker haben dafür zu
sorgen, dass mit den einmaligen Einnahmen auch alle einmaligen Ausgaben gedeckt
werden können.
(Alle
einmaligen Ausgaben müssen durch einmalige Einnahmen gedeckt sein.)
Veräußerungserlöse
durch Privatisierung sind einer Rücklage zuzuführen, die bei der Bundesbank
hinterlegt und treuhänderisch verwaltet werden.
Privatisierungserlöse
der Länder sind bei den entsprechenden Landesbanken zu hinterlegen und werden
dort treuhänderisch verwaltet.
Veräußerungserlöse
durch Privatisierung dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet
werden.
4. Der Staat darf keine Schulden
machen.
5. Für alle Pensionsansprüche und VBL-Rentenansprüche sind entsprechende
Rücklagen wie in der Privatwirtschaft zu hinterlegen.
6. Es darf keine Schatten- und Nebenhaushalte geben.
Alle
Buchungs-Tricks sind unzulässig!
Bei
der Buchführung des Staates müssen dieselben Regeln gelten wie in der
Privatwirtschaft.
7. Die Kompetenz für alle Einnahmen und alle Ausgaben müssen in einer Hand
liegen, nämlich beim Parlament.
Gebühren dürfen nur kostendeckend
sein.
Die
Höhe der Gebühren muss deshalb immer absolut und nie prozentual festgesetzt
werden.
8. Alle so genannten
Gemeinschaftsaufgaben sind in Aufgaben einer einzigen Gebietskörperschaft zu
überführen.
9. Alle Einnahmen vermindernde oder
Ausgaben erhöhende Zulagen, Investitionszulagen und Subventionen werden in
einem Zeitraum von
vielleicht
10 Jahren auf null heruntergefahren.
Diese
Maßnahmen sind rechtzeitig anzukündigen.
Die
Stufen des Abbaus sollten gleichmäßig sein.
10. Es darf keine Finanzierung von
staatliche (hoheitlichen) Aufgaben durch Private geben
Der
Staat lässt sich auch nicht sponsern.
Neue Ideen
1.Ausgaben des Staates (3 + 3)
1. Die Ausgaben des Staates dürfen nie höher sein
als seine Einnahmen.
2.
Alle laufenden Ausgaben müssen durch laufende Einnahmen gedeckt sein.
Der
Staat darf keine Schulden machen.
3.
Diese Forderungen müssen auf allen Ebenen des Staates, also in jeder
Gebietskörperschaft, erfüllt sein:
(1) Alle so genannten
Gemeinschaftsaufgaben sind in Aufgaben einer Gebietskörperschaft zu überführen.
(2)
Alle Einnahmen vermindernde oder Ausgaben erhöhende Zulagen,
Investitionszulagen und Subventionen werden in einem Zeitraum von
vielleicht
10 Jahren auf null heruntergefahren.
Diese
Maßnahmen sind rechtzeitig anzukündigen.
Die
Stufen des Abbaus sollten gleichmäßig sein.
(3)
Veräußerungserlöse durch Privatisierung sind einer Rücklage zuzuführen, die bei
der Bundesbank hinterlegt und treuhänderisch ver-
waltet
werden.
Privatisierungserlöse
der Länder sind bei den entsprechenden Landesbanken zu hinterlegen und werden
dort treuhänderisch verwaltet.
Veräußerungserlöse
durch Privatisierung dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet
werden.
1.
Man muss sich darüber klar werden, wie viel Geld der Staat für seine Aufgaben
braucht.
2.
Dabei müssen laufende Ausgaben durch laufende Einnahmen gedeckt sein. Der Staat
darf keine Schulden machen.
3.
Das Steuersystem muss bestimmte (sechs) Anforderungen erfüllen:
(1)
Das Steuersystem muss transparent, übersichtlich, durchschaubar und deshalb
einfach sein.
(2) Das Steuersystem muss
gerecht sein.
(Starke
Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern!)
Bei
der Einkommensteuer muss man sich darüber verständigen, ob diese Gerechtigkeit durch
einen gleichbleibenden Prozentsatz, durch eine
Veränderung
des Prozentsatzes oder durch einen Stufentarif hergestellt werden kann.
(3)
Es darf nur wenige Steuerarten geben. (ca. 10 Steuerarten)
(4)
Es muss eine klare Kompetenz-Zuordnung der Steuerarten und des Steueraufkommens
für die drei Gebietskörperschaften geben.
(5)
Es muss eine Aufteilung der Kompetenzen über die so genannten
Gemeinschaftssteuern geben. Sie sind abzuschaffen.
(6)
Gebühren dürfen nur kostendeckend sein.
Die Höhe der Gebühren muss
deshalb immer absolut und nie prozentual festgesetzt werden.
4.
Alle Steuern dienen der Finanzierung der staatlichen Aufgaben.