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Die Abgeordneten
und die politischen Parteien
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Grundsatzpapier
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(5 + 15)
Anmerkungen:
1. Die Zahlen in Klammern
bedeuten die Anzahl der Aussagen meist in Form von Thesen.
2.
Die manchmal dahinter stehende zweite Zahl (dünngedruckt)
bedeutet die Anzahl zusätzlicher Aussagen, die die erste Aussage (These)
stützen sollen.
1. Die 1. Kern-These: (Abgeordnete und
die Aufgaben des Parlaments)
„Die
Abgeordneten sind (unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Partei)
Mitglieder des Parlaments und müssen die
Aufgaben des Parlaments wahrnehmen!“
Begründung der 1. Kern-These:
(entfällt!)
2. Die 2. Kern-These: (Aufgaben des Parlaments)
„Das
Parlament des Deutschen Bundestags hat folgende Kern-Aufgaben:
1.
Die Parlamente müssen das Volk wirklich repräsentieren.
2.
Die Parlamente müssen eine Integrationsfunktion haben.
2.1
Alle politischen Strömungen müssen vertreten sein.
2.2
Wichtige Anliegen dürfen nicht ausgeschlossen werden.
2.3
Auch ein Ausgleich gegenläufiger Ziele muss gewährleistet sein
3.
Das Parlament muss handlungs- und funktionsfähig sein.
(In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgericht. Az.:
BvF 1/95)
3. Die 3. Kern-These: (Abgeordnete
sind frei und autonom)
“Die Abgeordneten
müssen in jeder Hinsicht frei und autonom sein.“
Begründung der 3. Kern-These:
1. Um ihre Aufgaben
wahrnehmen zu können, müssen die Abgeordneten frei, souverän und vollständig
unabhängig sein.
2.
In der Verfassung steht:
„Sie
sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen unterworfen.“
(Quelle: „Die
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“;
III. Abschnitt Der Bundestag; Artikel 38
[Wahl], Absatz 1, Satz 2)
4. Die
4. Kern-These: (Freiheit hat immer zwei Komponenten)
„Die
Freiheit des Abgeordneten hat zwei Komponenten:
(1)
Es
darf auf sie kein Druck ausgeübt werden! (Auch nicht von ihrer eigenen Partei!)
(2)
Sie können abstimmen wie sie wollen!“
Erläuterung zur 4. Kern-These:
1. Jede Freiheit hat immer
zwei Komponenten.
1.1
Die eine Komponente ist auf die eigene Person gerichtet also auf die eigene
Souveränität.
Motto:
„Ich kann dies oder jenes ohne Einschränkung tun!“
1.2
Die andere Komponente ist auf alle anderen Personen gerichtet.
Motto:
„Die anderen müssen diese meine Freiheit respektieren!“
Notwendige Konsequenzen
für
die eigene Souveränität:
1. Ich kann abstimmen, wie
ich es selbst für richtig halte.
2.
Ich beuge mich keiner Beeinflussung - von wem auch immer.
3.
Wer nur seinem Gewissen verantwortlich ist, darf sich keinem Druck von außen
beugen.
Notwendige Konsequenzen für das Verhalten der
anderen:
1. Jede Einflussnahme auf
das Abstimmungsverhalten berührt diese Freiheit des Abgeordneten.
2.
Jede Einflussnahme wird doch mit dem offensichtlichen Versuch unternommen,
diese Freiheit einzuschränken.
3.
Es darf keinen Versuch geben, die Freiheit des Abgeordneten einzuschränken.
5. Die
5. Kern-These: (keine Einflussnahme)
„Die Abgeordneten dürfen für ihr Verhalten bei Wahlen und
Abstimmungen nicht belangt werden.“
Begründung der 5. Kern-These:
1. Wer befürchten muss, dass
er irgendwann (vorher, während oder hinterher) wegen seiner Abstimmung
kritisiert, belangt oder sonst wie
zur
Rechenschaft gezogen wird, kann nicht frei entscheiden.
2.
In der Verfassung steht wörtlich:
„Ein
Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder seiner Äußerung,
die er im Bundestag
oder in einem seiner Ausschüsse getan hat,
gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages
zur Verantwortung gezogen werden.“
(Quelle: „Die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland“;
III. Abschnitt Der Bundestag; Artikel 46
[Indemnität und Immunität], Absatz 1, Satz 1)
4. Die Rechte der Abgeordneten
Die Abgeordneten haben es
selbst in der Hand, über alles zu bestimmen, was sie selbst betrifft:.
o
Sie bestimmen über ihre eigenen Arbeitsbedingungen.
o Sie
bestimmen über ihre persönlichen Mitarbeiter .
o Sie
bestimmen über ihr Gehalt.
o Sie
bestimmen, welcher Teil davon steuerfrei ist.
o Sie
bestimmen über ihre Pensionsansprüche.
Sie
sind eigentlich die wahren selbstbestimmten nahezu königgleiche Individualisten:
5.
Die Realität der Abgeordneten zwischen Partei, Fraktion und der Exekutive
Trotzdem scheint es ihnen unmöglich, ihre grundgesetzlich gesicherte
Gewissensfreiheit durchzusetzen.
Trotz der Vorgabe in
der Verfassung, dass der Abgeordnete frei und nur seinem Gewissen
verantwortlich ist, gibt es erstaunlicher Weise
massive
Einflussnahmen auf Abgeordnete.
o
Es gibt einen so genannten Fraktionszwang, der verfassungswidrig ist.
o
Es gibt die Freigabe der Gewissenscheidung (beim Gesetz über das Klonen).
o
Es gibt eine so genannte Regierungsmehrheit.
o
Es gibt Abweichler.
o
Es gibt Versprechungen auf Posten und Ämter.
o
Es gibt die weit verbreitete Praxis der hohen Spenden von Abgeordneten an ihre
Parteien aus ihren Kostenpauschalen und ihren Diäten.
All
dies hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun und ist durch das Grundgesetz nicht
gedeckt.
Die
Abgeordneten und machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Exekutive und der Parteien.
6. Leeres
Parlament und Nebentätigkeit
Das höchste Parlament – der
Deutschen Bundestag – ist oft sehr sehr dürftig besetzt, auch wenn es um
wichtige Fragen von Staat und Gesellschaft
geht.
Zunächst versuchte man, diese Leere mit der vielen Ausschusssitzungen zu erklären,
was eigentlich die Unfähigkeit der zeitlichen Koordination
von
Sitzungsterminen verdeutlichen würde.
Später
ist Stück für Stück herausgekommen, dass etwa die Hälfte der Abgeordneten des
Deutschen Bundestages einen Nebenjob in der
Industrie
hat.
7. Pensionen der Politiker
Ein Bundesminister erhält
nach nur wenigen Dienstjahren so viel Pension, wie ein „normaler“
Erwerbstätiger der 400 Jahre lang arbeitet.
5. Zusammenfassende
Bewertung als Meinungsäußerung
1.
Diese Verhalten von Parteiführern (und auch von Fraktionsführern), die gewählten
Abgeordneten zu einem bestimmten
Abstimmungsverhalten
zu bewegen, ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt!
2.
Es ist leider nicht einmal so, dass sie die Verfassung nicht nur nicht beachten,
sondern dass sie die Verfassung missachten..
3.
Sie tun etwas – und dieses sehr häufig – was der Verfassung zuwider läuft.
4. Damit erheben sich die Parteien und
die Partei-Funktionäre
o
zuerst einmal über die Abgeordneten,
o
über den Wählerwillen und
o
über die Verfassung!
5.
Dieses Verhalten beschädigt damit das Ansehen unserer höchsten Rechtsordnung – die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland!